Regeln

Music Piano Competition 2024 – Allgemeine Bestimmungen

1. Der Klavierwettbewerb München ist offen für Musikerinnen und Musiker aller Nationalitäten und Altersgruppen.

Das Online-Anmeldeformular (in englischer Sprache) muss bis spätestens 20. März 2024 ausgefüllt werden.

Zusammen mit dem Anmeldeformular sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Bewerbers (oder einen gleichwertigen Altersnachweis)
  • ein Farbfoto (zur Veröffentlichung geeignet)
  • einen Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr – Überweisungsbeleg (siehe Anweisungen auf unserer Website),
  • Bitte geben Sie Land, Stadt, Schule und Lehrer an.
  • Detailliertes Wettbewerbsprogramm mit genauen Zeitangaben beifügen.

2. Der Wettbewerb besteht aus 1 Etappe.

3. Das Programm ist frei wählbar.

Das Programm muss sich über zwei verschiedene Epochen erstrecken und innerhalb der für die jeweilige Kategorie vorgeschriebenen Zeit liegen.

4. Disziplinen:

  • Klavier
  • Klavierduo
  • Kammermusik

5. Das gesamte Programm muss auswendig aufgeführt werden.

6. Die Bewerber werden je nach Alter in die folgenden Kategorien eingeteilt

KategorieAlterDauerTeilnahmegebühr
Vorkategorie2017–20194 Minuten50€
Kategorie A2014–20164–7 Minuten70€
Kategorie B2012–20135–10 Minuten70€
Kategorie C2010–20118–15 Minuten90€
Kategorie D2008–200910–18 Minuten90€
Kategorie E2006–200712–20 Minuten120€
Kategorie F2004–200515–25 Minuten120€
ProfessionalsKeine Altersbegrenzung20–35 Minuten150€
Musikliebhaber*Keine Altersbegrenzung10-20 Minuten150€

*Diese Kategorie richtet sich an alle Musikliebhaber, die nicht studieren, sondern als Hobby musizieren.

Minderjährige Wettbewerbsteilnehmer müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Der Wettbewerb übernimmt keine Verantwortung für den Schutz Minderjähriger.

Der Zeitplan ist strikt einzuhalten! Bei Nichteinhaltung der Zeitvorgaben kann die Jury den Teilnehmer disqualifizieren, bei Überschreitung der Zeitvorgaben wird jeder Teilnehmer disqualifiziert.

Die Teilnehmer können sich für eine höhere Kategorie als ihre Altersgruppe anmelden, wenn sie dies wünschen. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich, wenn sich ein Teilnehmer für die falsche Kategorie angemeldet hat.

7. Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühr wird nicht zurückerstattet. Überweisungs- und Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.

8. Die Wettbewerbsjury besteht aus international anerkannten Musikern und Pädagogen.

9. Die Wettbewerbsjury arbeitet nach dem Competition Jury Manual™.

Das Handbuch kann von allen interessierten Parteien eingesehen werden. Es formuliert die musikalischen und interpretatorischen Anforderungen für die Vergabe der ausgeschriebenen Preise und harmonisiert den Prozess der numerischen Bewertung, der Benotung und der Einstufung der Teilnehmer mit den intrinsischen Kriterien des künstlerischen Berufs und der musikalischen Leistung.

10. Kommunikation mit der Jury.

Den Teilnehmern ist es bis zum Ende des gesamten Wettbewerbs nicht gestattet, außerhalb des offiziellen Zeitplans in irgendeiner Form mit einem Mitglied der Jury zu kommunizieren. Den Wettbewerbsteilnehmern kann gestattet werden, mit den Mitgliedern der Jury (gemäß dem offiziellen Zeitplan) zu kommunizieren, um weitere Entwicklungsinitiativen vorzuschlagen.

11. Interessenkonflikte

Ein Jurymitglied, das mit einem Teilnehmer verwandt ist oder in irgendeiner Form (institutionell oder privat) mit einem Teilnehmer in Unterrichtskontakt stand, mit oder ohne Vergütung für den erteilten Unterricht und unabhängig von der Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden, darf den betreffenden Teilnehmer nicht bewerten, benoten oder einstufen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, auf Anfrage des Wettbewerbssekretariats im Anmeldeformular die Namen der Jurymitglieder anzugeben, mit denen sie einen solchen pädagogischen Kontakt hatten und/oder mit denen sie verwandt sind. Teilnehmer, die mit mehr als drei Jurymitgliedern einen solchen pädagogischen Kontakt hatten oder mit ihnen verwandt sind, können nicht am Wettbewerb teilnehmen.

12. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und nicht anfechtbar.

13. Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars akzeptieren die Teilnehmer alle Bedingungen dieser Ausschreibung, die Regeln und Vorschriften des Juryhandbuchs sowie die Entscheidungen der Wettbewerbsjury.

14. Bewertungssystem

  • Erster Preis: 90-100 Punkte
  • Zweiter Preis: 80-90 Punkte
  • Dritter Preis: 70-80 Punkte
  • Teilnahmeurkunde/Diplom: 60-70 Punkte

Bei Punktgleichheit mehrerer Teilnehmer werden die jüngeren Teilnehmer bevorzugt.

Die drei bestplatzierten Teilnehmer pro Kategorie erhalten die Noten der Henle-Urtextausgabe.

Die ausgewählten Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, Konzerte in Deutschland, Serbien und Italien zu geben.

Ausgewählte Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, an Sommermeisterkursen bei renommierten Professoren teilzunehmen und ein Stipendium zu erhalten.

15. Unterkunft.

Die Wettbewerbsleitung wird den Teilnehmern Informationen über Unterkunftsmöglichkeiten zukommen lassen. Die Teilnehmer können bei der Wettbewerbsleitung Empfehlungen für den Verleih von Instrumenten einholen. Der Wettbewerb übernimmt keine Kosten für die Teilnehmer (Unterkunft, Instrumentenmiete, Transport, Verletzungen, verlorene Gegenstände usw.).

16. Presse, etc

Der Munich Piano Competition wird von Musikkritikern, Journalisten, Managern und anderen Personen begleitet, die in den Medien über den Verlauf des Wettbewerbs berichten. Der gesamte Munich Piano Competition sowie die Jurysitzungen sind öffentlich.

17. Aufzeichnung.

Der Wettbewerb behält sich das Recht vor, den gesamten Klavierwettbewerb aufzuzeichnen, zu filmen und zu übertragen (einschließlich der Übertragung im Internet), ohne dass die Teilnehmer dafür eine Vergütung erhalten. Die Aufzeichnungen sind dauerhaftes Eigentum des Wettbewerbs und können von diesem nach Belieben verwendet und für öffentliche Veranstaltungen eingesetzt werden.

19. Visumspflicht.

Einige ausländische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Die Kosten für die Beantragung des Visums gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die Teilnehmer müssen sich selbst über die Visumspflicht informieren.